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#1

RE: den Bankrott erklären

in Redensarten und Sprichwörter 21.05.2006 10:10
von Phoenixfeather (gelöscht)
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'Bankrott' ist ein um 1500 entlehnter Fachausdruck aus der italienischen Kaufmannssprache. Die Geldwechsler südlicher Länder betrieben ihr Geschäft auf offener Strasse auf einer hölzernen Bank. Geriet ein Geldwechsler in Zahlungsschwierigkeiten, wurde die Bank zerschlagen (ital. banca rotta = zerbrochene Bank).
'Bankrott machen', 'den Bankrott erklären' wird heute im Sinne von: Schiffbruch erleiden, aufgeben verwendet.


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#2

RE: den Bankrott erklären

in Redensarten und Sprichwörter 21.05.2006 16:04
von Zwilli | 1.389 Beiträge | 1389 Punkte

oh ja, ich habe auch mal meine Bank zerschlagen...
seit dem bin ich Lebenskünstlerin


aber damals endete das mit dem Schuldturm ,

Ein Schuldturm war - vor allem im Mittelalter und der frühen Neuzeit - ein Gefängnis, in der säumige Schuldner eine unbestimmte Zeit in einem Turm gefangengehalten wurden.

Die Haft diente vornehmlich der Druckausübung auf den Schuldner (sog. Pressionshaft). Teilweise bestand auch die Möglichkeit, seine Schulden abzusitzen (z.B. in Nürnberg).

Vor Einführung des Schuldturms kannte man die Schuldknechtschaft (oftmals einhergehend mit einer Abarbeitungsmöglichkeit) und die Haft in Privatgefängnissen (sog. Privathaft). Die öffentliche Schuldhaft wurde im späten Mittelalter und zu Beginn der frühen Neuzeit in ganz Deutschland zur Regel. Der Begriff Schuldturm wurde ausgehend von den kursächsischen Konstitutionen zum Schlagwort für die öffentliche Schuldhaft im Schuldgefängnis. Die öffentliche Schuldhaft wurde erst im 19. Jahrhundert im gesamten deutschen Reich abgeschafft.

In den meisten Städten dienten die Türme der Stadtbefestigung als städtische Gefängnisse. Für bestimmte Sanktionen gab es eigene Gefängnisse, und die Türme erhielten davon teilweise auch ihren Namen (z.B. Blutturm, Diebsturm, Schuldturm).

Als Metapher ist der Begriff heute noch in der politisch-sozialen wie auch der juristischen Sprache geläufig. Man spricht beispielsweise von dem "ewigen Schuldturm" oder einer "Schuldturmverpflichtung" und meint damit, daß ein Schuldner sich von seiner erdrückenden Schuldenlast nicht aus eigener Kraft befreien kann. Diese Problematik wurde jedoch durch die Einführung des Verbraucherkreditgesetzes und der Restschuldbefreiung entschärft.


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